Betriebstechnik / Produkttechnik
Tischler- und Schreinerbetriebe müssen mit den technischen Entwicklungen in ihrer Branche Schritt halten, um sich am Markt zu behaupten. Neue Werkstoffe und Beschläge, computergesteuerte und vernetzte Maschinen, sich ständig wandelnde Gesetze und Vorschriften - die Anforderungen und der Anpassungsbedarf steigen stetig.
Die meisten betrieblichen Aufgaben erledigen Betriebsinhaberinnen und -inhaber aus eigenem Wissen und eigener Erfahrung heraus. Allerdings stehen immer wieder Entscheidungen an, die tief ins Betriebsgeschehen eingreifen und zum Teil hohe Investitionen erfordern. Hier hilft die Beratungsstelle von Tischler Nord Niedersachsen/Bremen mit ihrer umfassenden branchenspezifischen Beratungskompetenz – eine Leistung, die an anderer Stelle teuer bezahlt werden muss. Zu den typischen Beratungsthemen zählen:
- Produkttechnik – Fenster, Fassaden, Türen, Treppenbau, Möbel- und Innenausbau, Bauphysik usw.
- Fertigungsverfahren – Oberflächentechnik und Fertigungsplanung.
- Digitalisierung – Prozesse.
- Normen Gesetze und Regelungen – Auskunft und Beratung zu Wärmeschutz, Schallschutz, VOB, DIN-Normen, Gewerbeabfallverordnung, Produktkennzeichnung (CE, PEFC, FSC), Landesbauordnung, Bundesimmisionsschutzgesetz usw.
- Planung und Fertigung - Unterstützung bei technischen Fragen zur EDV im Büro, in Arbeitsvorbereitung und Produktion, beim CAD/CAM-Einsatz oder bei CNC-Technik.
- Optimierung – Analyse und Anpassung von Prozessen und Arbeitsabläufen im Unternehmen.
- Zeitwertermittlung – Feststellung tatsächlicher Maschinenwerte für Übergaben, Bankgespräche, Versicherungen, Investitionsentscheidungen.
- Investitionsentscheidung – Investitionsbedarfsermittlung, Rentabilitäts- und Stundensatzberechnung.
- Energieeffizienz - Optimierung von Absaugung, Druckluft und Beleuchtung.
- Abfallentsorgung - Hilfestellung bei Verordnungsfragen und Entsorgungsdokumentation.
- Arbeitsschutz – Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Seit dem 1. August 2017 gilt für Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen und von gewerblichen Siedlungsabfällen die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie hat das Ziel, die stoffliche gegenüber der thermischen Verwertung zu stärken. Deshalb muss bei der Entsorgung jetzt noch stärker als bisher auf die Trennung der einzelnen Abfallarten geachtet werden.
Abfallfraktionen
Gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 3 GewAbfV) | Bau- und Abbruchabfälle (§ 8 GewAbfV) |
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Weitere branchenspezifische Fragen, insbesondere
- zur Entsorgung alter Fenster,
- zu geforderten Dokumenten und Nachweisen,
- zu Ausnahmen,
- zur Verbrennung von Holzresten,
beantwortet die Fachinformation zur Gewerbeabfallverordnung.
Fachinformation zur Gewerbeabfallverordnung
ZDH Information Gewerbeabfallverordnung
Ansprechpartner
Philipp Rinke
staatl. gepr. Holztechniker | Tischlermeister
Beratung Technik