Die Tischler-Innung des Kreises Harburg - Aufgaben und Einbindung
Die Tischler-Innung ist als Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne der Handwerksordnung (§§ 52 folgende) der freiwillige Zusammenschluss selbständiger Tischlerbetriebe aus der Region. Zu den zentralen Aufgaben der Innung gehören:
- die Wahrung und Unterstützung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe
- Hilfestellung rund um tarifliche und arbeitsrechtliche Fragen
- die Überwachung, Förderung und Begleitung der Berufsausbildung, die Betreuung des Lehrlingswesens sowie die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen
- der Abschluss von Rahmenverträgen mit diversen Zulieferern und Dienstleistern
- die Durchführung von Fachveranstaltungen
- die Beratung hinsichtlicher aktueller Entwicklungen, wie beispielsweise neuer Normen und Fertigungsmethoden
Die Tischler-Innung bildet die Basis im dreistufigen Aufbau der Handwerksorganisation. Als Dachorganisation auf Landesebene setzt sich der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen / Bremen für die Belange der Betriebe ein. Dieser wiederum hat sich gemeinsam mit den anderen Landesfachverbänden in Deutschland zum Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland zusammengeschlossen.