Aus- und Weiterbildung
Qualität in der Ausbildung
Für den unternehmerischen Erfolg von Betrieben ist es wichtig, gute, engagierte und qualifizierte Fachkräfte zu beschäftigen. Zudem wissen erfolgreiche Betriebe, dass die Ausbildung imagefördernd und öffentlichkeitswirksam ist, die besten Fachkräfte im eigenen Betrieb ausgebildet werden, sich dank guter Ausbildungsplanung teure Fehlbesetzungen und häufige Mitarbeiterwechsel vermeiden lassen, die Ausbildung nicht als Kosten-, sondern als zukünftiger Wertschöpfungsfaktor anzusehen ist, wer selbst ausbildet, dies passgenau und auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes abgestimmt tut. Sie haben es in der Hand! Bilden Sie Ihre Fachkräfte selbst aus, investieren Sie in die Qualität der Ausbildung und somit in die Zukunft Ihres Betriebs.
Die Berufsausbildung ist mit Kosten verbunden. In Gesetzen und Verordnungen ist klar geregelt, welche Kosten auf Ausbildungsbetriebe zukommen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat in einer repräsentativen Erhebung mit etwa 3.000 Ausbildungsbetrieben festgestellt, dass die Gewinnung von externen Fachkräften teurer ist als die eigene Ausbildung. Zudem verfügen selbst ausgebildete Fachkräfte über einen besseren Einblick in die betrieblichen Arbeits- und Produktionsvorgänge, selbst dann, wenn externe Fachkräfte zuvor kostspielig eingearbeitet wurden.
Die betriebliche Ausbildung richtet sich nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Darin wird geregelt, wer ausbilden darf und welche betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die Ausbildungsordnung bildet den rechtlichen Rahmen bei der Durchführung der Ausbildung. Dazu gehört auch der Ausbildungsrahmenplan mit den detaillierten Ausbildungsinhalten.
Ausbilden darf nur, wer persönlich und darüber hinaus auch fachlich geeignet ist. Zusätzlich muss die Art und Einrichtung der Lehrstätte für die Ausbildung geeignet sein. Bei allen weiteren Fragen rund um die Ausbildung hilft Ihnen gern die zuständige Innung in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft. Betriebe, die noch nicht ausgebildet haben, sollten sich zusätzlich mit dem zuständigen Ansprechpartner der Handwerkskammer abstimmen.
Viele Jugendliche wissen um ihre gute Ausgangssituation und dass sich Betriebe zunehmend um sie bemühen müssen. Um auch weiterhin eine gute Auswahl an qualifizierten Bewerbern sicher zu stellen, können Betriebe ihre Vorzüge aktiv und offen gegenüber potentiellen Bewerbern darstellen.
Die betriebliche Attraktivität kann gesteigert werden, indem auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen wird und zusätzlich Anreize geschaffen werden, um sich als Betrieb interessant darzustellen. So können berufliche Perspektiven aufgezeigt, Prämien und Zuschüsse für gute Leistungen vergeben oder kleinere Kredite angeboten werden, beispielsweise für den Führerschein oder das erste Auto.
Diese Anreize können dann – beispielsweise in Stellenanzeigen – positiv herausgestellt werden.
Die Konkurrenz um gute Schulabgänger wächst stetig. Für die kommenden Jahre zeichnet sich schon heute ein deutlicher Fachkräftemangel ab. Daher ist es für zukunftsorientierte Betriebe notwendig, sich zeitnah um Nachwuchs zu kümmern. Erfolgreiche Betriebe beginnen schon frühzeitig – am besten bereits im Herbst des Vorjahres – mit der Suche nach Auszubildenden. Dafür können verschiedenste Möglichkeiten parallel genutzt werden. So bietet die Praktikums- und Lehrstellenbörse von Tischler Schreiner Deutschland eine hervorragende Plattform. Auf dieser können Mitgliedsbetriebe sich als Ausbildungsbetrieb und/oder Praktikumsbetrieb registrieren zu lassen. Ansprechpartner ist hier der zuständige Landesfachverband.
Zur aktiven Unterstützung bei der Bewerbersuche steht Mitgliedsbetrieben ein exklusiver Downloadbereich zur Verfügung. Über diesen können (vielfach kostenlos) Werbemittel wie eine Berufspräsentation, Infoflyer, Imagefilm, Roll-Up`s, Stoffbanner, Messewand etc. bezogen werden (siehe: www.tischler-schreiner.de/nachwuchsarbeit). Zudem sind auf den Homepages www.born2btischler.de/www.born2bschreiner.de alle wichtigen Informationen über den Tischler-/Schreinerberuf zu finden.
Mit der gezielten Ansprache von Abiturienten, Studienabbrechern, Frauen und älteren Bewerbern kann die Zahl der Bewerber erhöht werden. Abiturienten und Studienabbrecher besitzen ein Potential zur Weiterqualifizierung und für den Einsatz in verantwortungsvolle Aufgaben. Frauen überzeugen durch bessere schulische Leistungen, tragen positiv zum Betriebsklima bei und zeichnen sich durch Kreativität aus. Ältere Bewerber haben in der Regel bereits erste Berufserfahrungen und eine gefestigte Persönlichkeit.
Um Unzufriedenheit und damit einhergehenden möglichen Abbrüchen vorzubeugen, sollten sich Betriebe bei der Bewerberauswahl ausreichend Zeit nehmen. Neben der Bewertung der Bewerbungsunterlagen sollte auch eine persönliche Vorstellung des Bewerbers erfolgen. Zusätzlich können Eignungstests genutzt werden, um die Fähigkeiten eines Bewerbers besser einschätzen zu können. Einen Eignungstest erhalten Mitgliedsbetriebe auf direkte Anfrage bei ihrem zuständigen Landesfachverband (Beispiele für Testfragen).
Nahezu jeder vierte Ausbildungsvertrag wird vorzeitig gelöst. Fast die Hälfte der betroffenen Jugendlichen geben – neben anderen Ursachen – auch Probleme mit den Ausbildern und Kollegen an (Quelle: BIBB-Studie 2011). Mitarbeiterbindung bedeutet, durch positive Anreize Mitarbeiter zu halten und langfristig zu binden. Auszubildende, die zufrieden sind und sich am Arbeitsplatz wohl fühlen, bleiben ihrem Betrieb treu und zeigen mehr Einsatz. Zudem lassen sich so teure Fehlbesetzungen und häufige Personalwechsel vermeiden. In Zeiten des Fachkräftemangels bildet mehr denn je die Bindung von Fachkräften die Grundlage für den strategischen Wettbewerbsvorteil und den langfristigen Betriebserfolg.
Für die Suche und Auswahl von Bewerbern eignen sich Praktika hervorragend. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Informationen zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss eines Praktikums.
Hinweis: Bei der Festlegung der Praktikumsdauer ist auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Dieses gilt auch für Praktikanten, die länger als drei Monate beschäftigt werden. Hier erfahren Sie, ob ein Mindestlohn gezahlt werden muss.
Die Exemplare des Vertrages müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Unterschreiben müssen der Betriebsinhaber, gegebenenfalls der Ausbilder und der Praktikant. Bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten. Bei der Festlegung der Praktikumsdauer ist auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Dieses gilt auch für Praktikanten, die länger als drei Monate beschäftigt werden.
Mit dem Eintritt in das Berufsleben beginnt für Jugendliche, die bisher nur den schulischen Bildungsweg kannten, ein neuer Lebensabschnitt. Frühes Aufstehen, körperliche Arbeit und viele neue Regeln sind Jugendlichen meist noch fremd. Zudem sind Eindrücke, die während der ersten Tage gesammelt werden, entscheidend für das spätere Verhältnis zwischen Jugendlichen und Betrieb. Für einen positiven Einstieg sollten daher die ersten Tage sorgfältig geplant und aktiv gestaltet werden.
Durch regelmäßige Beurteilungen der Leistungen von Jugendlichen können mögliche Schwächen verdeutlicht und in der regelmäßigen Verwendung Lernfortschritte sichtbar gemacht werden. Dabei steht vor allem die Entwicklung und Förderung des Jugendlichen im Mittelpunkt.
Kurze regelmäßige Gespräche – beispielsweise kurz vor oder nach Feierabend – können Aufschluss über den Zustand von Jugendlichen geben. Wenige Minuten täglich sollten dabei genügen und zur Routine werden.
Das Ende kann mit einem persönlichen Gespräch erfolgen. In diesem können die gezeigten Leistungen besprochen werden. Der Vergleich mit vorangegangenen Leistungsbeurteilungen kann Aufschluss auf Entwicklungen geben. Neben der Rückgabe von Werkzeugen, Arbeitskleidung und gegebenenfalls Schlüssel gegen eine Bestätigung und eine Praktikumsbescheinigung auszustellen. Nutzen Sie auch die Gelegenheit, mit dem Praktikanten über berufliche Perspektiven zu sprechen und wie Sie verbleiben möchten.
Hier befinden sich zahlreiche Informationen zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben hinsichtlich der Vorbereitungen, der Strukturierung und des Abschlusses einer Ausbildung.
Betriebe, die durch ihre hohe Spezialisierung nicht alle für die Ausbildung notwendigen Voraussetzungen besitzen, können trotzdem ausbilden, wenn sie sich im Verbund organisieren. Die Aufteilung der Ausbildungsinhalte kann individuell erfolgen.
Die Verbundausbildung sollte allerdings bereits vor dem Vertragsabschluss festgelegt sein und – gemeinsam mit dem Ausbildungsvertrag – schriftlich festgehalten werden. Bei der Suche nach potenziellen Partnerbetrieben hilft die zuständige Innung in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gibt es zudem Möglichkeiten, sich bei der Verbundausbildung fördern zu lassen. Informationen unter www.foerderdatenbank.de.
Vertragsvorlagen können über die zuständige Handwerkskammer bezogen werden. Die Exemplare des Ausbildungsvertrages müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Unterzeichnen müssen der Betriebsinhaber, gegebenenfalls der Ausbilder und der Auszubildende. Bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten.
Durch die Klärung der Eigentumsverhältnisse am Gesellenstück – ergänzend zum Ausbildungsvertrag – können spätere Unklarheiten vermieden werden.
Der Ausbildungsrahmenplan nennt die genauen fachlichen und allgemeinen Ausbildungsinhalte. Ausbildungsbetriebe können den vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan zu ihrem "Betrieblichen Ausbildungsplan" (mit betrieblich angepassten Inhalten) machen.
Durch regelmäßige Beurteilungen der Leistungen von Jugendlichen können mögliche Schwächen verdeutlicht und in der regelmäßigen Verwendung Lernfortschritte sichtbar gemacht werden. Dabei steht vor allem die Entwicklung und Förderung des Jugendlichen im Mittelpunkt.
Kurze regelmäßige Gespräche – beispielsweise kurz vor oder nach Feierabend – können Aufschluss über den Zustand von Jugendlichen geben. Wenige Minuten täglich sollten dabei genügen und zur Routine werden.
Nach § 7 der Ausbildungsordnung haben Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ferner ist ihnen Gelegenheit zu geben, dies während der Ausbildungszeit zu tun. Eine regelmäßige Kontrolle erfolgt durch den zuständigen Ausbilder.
Gemäß des BBiG (§ 43 Abs. 1 Nr. 2) und der Handwerksordnung (§ 36 Absatz 1 Nr. 2) ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer an den vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat. Die Entscheidung der Zulassung zur Gesellenprüfung trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Es empfiehlt sich daher, diesem vorab Einsicht zu gewähren. So können eventuelle Mängel rechtzeitig ausgebessert werden. Dies könnte in Absprache mit dem Prüfungsausschuss zur Zwischenprüfung erfolgen.
Ausbildungsnachweise können direkt über die TSD Service + Produkt GmbH bestellt werden.
Mit dem Eintritt in das Berufsleben beginnt für Jugendliche, die bisher nur den schulischen Bildungsweg kannten, ein neuer Lebensabschnitt. Frühes Aufstehen, körperliche Arbeit und viele neue Regeln sind Jugendlichen meist noch fremd. Zudem sind Eindrücke, die während der ersten Tage gesammelt werden, entscheidend für das spätere Verhältnis zwischen Jugendlichen und Betrieb. Für einen positiven Einstieg sollten daher die ersten Tage sorgfältig geplant und aktiv gestaltet werden.
Die Kurzbezeichnungen für Holzarten und Holzwerkstoffe unterstützen Lehrkräfte und Betriebsinhaber. Vor allem technische Zeichnungen können damit nun einheitlich dargestellt werden. In der Übersetzungshilfe sind grundlegende Fachbegriffe des Tischlerhandwerks vom Deutschen ins Englische übertragen worden und umgekehrt. Die Unterlage hilft Sprachbarrieren abzubauen.
In Prüfungen soll die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Diese beinhaltet selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben. Die Vorbereitung sollte rechtzeitig erfolgen. Hierbei empfiehlt es sich, etwa vier bis sechs Monate vor dem Prüfungstermin zu beginnen. Die folgenden Übungsstücke besitzen unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Von kleineren Übungen bis zur Arbeitsaufgabe 1 (Teil der Gesellenprüfung) können diese zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden. Die Unterlage "Strategien aufzeigen – Wie vorgehen" sollte als Vorbemerkung zu jeder Aufgabe beigefügt werden.
Gut vorbereitet in die Prüfung: Für alle, die für ihre Zwischen- und Abschlussprüfungen lernen, ist seit vielen Jahren der "Tischler-Schreiner-Test" ein beliebtes Werkzeug. Der neue, digitale Tischler-Schreiner-Test wurde komplett überarbeitet, erweitert und umfasst rund 1.200 Fragen zum Üben und zur Vorbereitung auf die Zwischen- und Gesellenprüfung.
Den Tischler-Schreiner-Test gibt es exklusiv auf dem Tischler-Schreiner-Campus
Das Ende kann mit einem persönlichen Gespräch erfolgen. In diesem können die gezeigten Leistungen besprochen werden. Der Vergleich mit vorangegangenen Leistungsbeurteilungen kann Aufschluss auf Entwicklungen geben. Neben der Rückgabe von Werkzeugen, Arbeitskleidung und gegebenenfalls Schlüssel gegen eine Bestätigung ist ein Abschlusszeugnis auszustellen.