Das Förderangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch des Handwerks, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie besonders hart betroffen sind.
Mit einer ersten Tranche von 100 Mio Euro sollen rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abgefedert werden. Für die Mehrzahl unserer Mitgliedsbetriebe werden die Voraussetzungen allerdings eher nicht zutreffen.
Welche Energieträger werden berücksichtigt?
Es ist klar geregelt, dass für die Förderung die Preissteigerungen von Gas, Strom, Öl, Pellets, Flüssiggas Berücksichtigung finden. Dazu stellt sich die Frage: Wie wird Diesel gewertet (z.B. beim Logistiker für die LKW oder zum Betrieb einzelner Maschinen oder auch als Bevorratung eines eigenen Tanks auf dem Gelände)? Treibstoffe wie z.B. Diesel sind nicht förderfähig, da diese sich in der Regel auch nicht verdoppelt haben.
Welche KMU können Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen
- Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
- Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 Euro)
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Betriebe, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden, heißt: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch nicht die Entscheidung gefallen sein, konkret betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Sollten im Verlauf des Jahres aufgrund tiefgreifender wirtschaftlicher Veränderungen betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich sein, so droht keine Rückzahlung der Förderung.
Wie hoch wird gefördert?
Bis zu 80 % der Ausgaben für Energie, die über die Verdopplung (siehe oben) hinausgehen.
Wird ein Abschlag gezahlt?
Ja. Die Hälfte der maximalen Fördersumme von 500.000 Euro wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Mio Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So soll sichergestellt werden, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.
Wann endet die Antragsfrist?
Die Förderung kann bis 31. März 2023 beantragt werden.
Welche Dokumente, Angaben und Erklärungen sind für die Antragstellung erforderlich?
- Name der vertretungsberechtigten Person des Unternehmens
- Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
- Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung
- Entwicklung der Beschaffungsausgaben für Energie (Gegenüberstellung des Gesamtzeitraumes 07-12/2021 zu 07-12/2022) Liegt aufgrund einer Neugründung ein vollständiger Vergleichszeitraum nicht vor, wird der Referenzzeitraum ermittelt aus dem monatlichen Durchschnitt von Gründung bis zum 30.06.2022 multipliziert mit sechs
- Übersicht der Veränderung des Cash-Flows/Zahlungsmittelbestandes als Gegenüberstellung zu den Stichtagen 01.07.2022 und 30.11.2022
- Anzahl der gesicherten Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze
- Ab einer Förderhöhe von 100.000 Euro sind entsprechende Belegunterlagen von einem prüfenden Dritten (SteuerberaterIn oder vergleichbar) bestätigt dem Antrag beizufügen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Schnellübersicht sowie vertiefende Informationen: www.nbank.de
Aktueller Fragen und Antworten Katalog - FAQ: NBank: Download PDF
Fördercheck um vorab zu testen, ob eine Chance auf Förderung besteht – am besten zusammen mit dem Fragen/Antworten-Katalog ausfüllen. Fördercheck Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen (nbank.de)