Die Ausbildung zum Tischler

 

 

Die Ausbildung zum Tischler-Gesellen (Facharbeiter) erfolgt im dualen System. Dies bedeutete, dass die praktische Ausbildung im Betrieb erfolgt und die theoretische Wissensvermittlung in der Berufsschule sattfindet.

Das erste Ausbildungsjahr wird komplett in der Berufsschule in Buchholz mit der praktischer Grundausbildung absolviert. Diese Regelung gilt nach Beschluß der Innung für die Betriebe im Innungsbezirk Harburg Land. Die Auszubildenden nehmen an einem Unfallverhütungs-Lehrgang an Standart Holzbearbeitungsmaschinen teil und werden so an das Arbeiten an Tischler-Maschinen herangeführt. Im ersten Ausbildungsjahr in der Berufsschule wird in der Regel ein Ausbildungsbetrieb für das 2. und 3. Ausbildungsjahr über ein Betreibspraktikum gesucht bzw. gefunden. Der zukünftige Auszubildende soll in den Ausbildungsbetrieb passen, der Ausbildungsbetrieb soll zu dem Auszubildenden passen.

Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird die Berufsschule Buchholz an einem Tag in der Woche besucht. In den Schulferien findet kein Berufsschulunterricht statt. Der praktische Ausbildungsteil erfolgt in dem Ausbildungsbetrieb. Zwei weitere Unfallverhütungs-Lehrgänge und zwei Oberflächenlehrgänge, von je einer Woche dauer, werden in überbetrieblichen Ausbidungseinheiten absolviert. Als Grundlage für die erfolgreiche Ausbildung wird sich an dem Ausbildungsrahmenplan für die Tischler, der Ausbildungsverordnung, ggf. dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung orientiert.

Die Freisprechungsfeier ist der feierliche Akt, in dem der Auszubildene nach bestandenen Abschlußprüfung (Gesellenprüfung) in den Gesellenstand erhoben wird.

 

 


 

 

Die Gesellenprüfung

 

Voraussetzungen für das erfolgreiche Ablegen der Gesellenprüfung sind:

  • Teilnahme an der Zwischenprüfung (Vor Ende des 2. Ausbildungsjahres).
  • Vollständig geführter Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) für die Zeit der Ausbildung.
  • Positiver Bescheid der Prüfungskommission zur Teilnahme an der Abschlußprüfung.

 

Die Gesellenprüfung unterteilt sich in den praktischen- und theoretischen Teil.

 


  

Der praktische Teil setzt sich wiederum aus zwei Prüfungsteilen zusammen, der Arbeitsaufgabe1 (Arbeitsprobe) und der Arbeitsaufgabe 2 (Gesellenstück). Beide Prüfungsteile können leistungsmäßig untereinander ausgeglichen werden. Es müssen mindestens 50% der möglichen Punkte erreicht werden. Eine ungenügend Leistung in einer der Arbeitsaufgaben kann nicht ausgeglichen werden. Die Wertigkeit der der beiden Arbeitsaufgaben beträgt je 50%.

  • Arbeitsaufgabe 1(Arbeitsprobe)
      • Dauer max. 7 Stunden
      • Zur gleichen Zeit am selben Ort

 

  • Arbeitsaufgabe 2 (Gesellenstück)
      • Erstellung der erforderliche Fertigungsunterlagen wie Zeichnungen, Listen und Pläne.
      • Dauer der Fertigung max. 100 Stunden in der Werkstatt des Ausbildungsbetriebes.
      • Ein Fachgespräch zum Gesellenstück.

 


 

Der theoretische Teil der Gesellprüfung teilt sich in folgende Prüfungsbereiche:

  • Gestaltung und Konstruktion, mit einer Gewichtung von 30%.
  • Planung und Fertigung, mit einer Gewichtung 30%.
  • Montage und Service, mit einer Gewichtung 20%.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde mit Politik und Deutsch, mit einer Gewichtung 20%.

 

Insgesamt müssen mind. 50,0% der möglichen Punkte erreicht werden. In drei Prüfungsbereichen müssen mind. ausreichende Leistungen erbracht worden sein. In dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein!
 
Eine mündliche Ergänzungsprüfung für den theoretischen Prüfungsteil ist möglich. Die Gewichtung beträgt 2 (schriftlich) : 1(mündlich).
 
 
 
 
 

Aktualisiert am: 21.03.2023  18:05Uhr    ©2013-2023 Tischler-Innung des Kreises Harburg